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Artikel 1 Des Grundgesetzes

Unantastbarkeit der Menschenwürde: Grundgesetz garantiert Schutz

Artikel 1 des Grundgesetzes

Der Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Sie ist damit ein fundamentales Recht, das von allen Staatsorganen zu achten und zu schützen ist.

Bindung staatlicher Gewalt

Das bedeutet, dass der Staat verpflichtet ist, alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Menschenwürde verletzen könnten. Dies gilt sowohl für physische als auch für psychische Eingriffe in die körperliche oder geistige Integrität des Menschen.

Zugleich ist der Staat verpflichtet, alles zum Schutz der Menschenwürde Erforderliche zu tun. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen, die die Menschen vor Armut, Krankheit und Gewalt schützen.


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