Artikel 20 des Grundgesetzes: Grundprinzipien des deutschen Staates
Demokratie, Sozialstaat und Bundesstaat
Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland definiert die fundamentalen Prinzipien des deutschen Staates. Er stellt fest, dass Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, in dem die Würde des Menschen unantastbar ist.
Demokratie
Demokratie bedeutet, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Die Bürgerinnen und Bürger wählen ihre Vertreter in freien, geheimen und gleichen Wahlen. Diese Vertreter entscheiden über die Gesetze und die Politik des Staates.
Sozialstaat
Der Sozialstaat ist verpflichtet, für seine Bürgerinnen und Bürger Vorsorge zu treffen. Dazu gehören unter anderem Leistungen wie Rente, Krankenversicherung und Sozialhilfe.
Bundesstaat
Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus 16 Bundesländern besteht. Die Bundesländer haben eigene Parlamente und Regierungen und sind für bestimmte Bereiche der Gesetzgebung zuständig.
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